Sie beschäftigen zum ersten Mal Arbeitnehmer? Betriebe benötigen zur Meldung der bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer an die Sozialversicherung eine
Betriebsnummer, die ein wichtiges Ordnungsmerkmal im Bereich der sozialen Sicherung darstellt. Über diesen Link gelangen Sie zum
Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit. Änderungen für Ihr bestehendes Unternehmen können mithilfe des Datensatzes Betriebsdatenpflege (DSBD) übermittelt werden. Sofern Sie uns mit der Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung beauftragt haben, übernehmen wir diese Änderungsmeldung für Sie.